Leuchtturm 7: Erneuerbarer Wasserstoff und Biomethan


Für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie, wurden als erste folgende wesentliche Schritte vorgenommen.

Die Nutzung von Wasserstoff auf Basis erneuerbarer elektrischer Energie ermöglicht den Weg hin zu einer Dekarbonisierung von energieintensiven Industriezweigen und bietet sich als hervorragender langfristiger Energiespeicher an, um Stromfluktuationen bei Wind und Photovoltaik abzufedern. Derzeit ist Erdgas ein bedeutender Energieträger dieser muss sukzessive durch erneuerbares Gas ersetzen werden.

Mit dem Energieträger Wasserstoff wird die Integration von erneuerbaren Energien unterstützt. Wasserstoff soll die Netzstabilität durch dezentrale Elektrolyseure sowie eine Langfristspeicherung von erneuerbaren Energien unterstützen.

Für die Produktion von Biogas soll die Rohstoffversorgung insbesondere aus den Bereichen Landwirtschaft, Abfall-/Kompost- und Abwasserwirtschaft kommen. Ein wesentlicher zusätzlicher Nutzen liegt in der potenziellen Vermeidung von Methanemissionen aus der Landwirtschaft.

  • Die Langfristspeicherung von Strom durch Wasserstoff soll ermöglicht und begünstigt werden.
  • Die Produktion von Wasserstoff mittels Elektrolyseanlagen soll die Produktion überschüssiger Energie aus erneuerbaren Quellen abfedern.
  • Begünstigte Einspeisung von Wasserstoff/Biogas in das Erdgasnetz.
  • Um nicht fossile Energieträger zu forcieren und Rechtssicherheit für Investoren zu schaffen, soll Wasserstoff dem Erdgasabgabengesetz zugeordnet sowie eine steuerliche Begünstigung verankert werden. Biogas ist in gleicher Weise zu behandeln.