Leuchtturm 4: Thermische Gebäudesanierung


Für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie, wurden als erste folgende wesentliche Schritte vorgenommen.

Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden verursachen derzeit rund 16 % der österreichischen Treibhausgasemissionen. Seit 2005 um ca. -35 % gesunken, durch thermische Sanierungen und Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Großes Sanierungspotenzial besteht im Bereich des Gebäudebestands aus den 1950er- bis 1980er-Jahren.

Längerfristig besteht somit noch ein erhebliches CO2-Einsparungspotenzial im Gebäudesektor. Bis 2030 wird eine Reduktion um zumindest 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (von 8 auf unter 5) angestrebt, bis 2050 soll ein möglichst CO2-freier und energieeffizienter Gebäudebestand erreicht werden.

  • Konsequente Umsetzung der Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie in Bezug auf die Sanierung
  • Förderung der thermischen Sanierung von Wohngebäuden aus Mitteln der Wohnbauförderung
  • „Add-on”-Förderung durch den Bundes-Sanierungsscheck für Best-Practise-Sanierungen
  • Für Förderwerber soll es vereinfacht werden, Förder- und Anreizprogramme in Anspruch zu nehmen.
  • „Maßgeschneiderte” Sanierungsförderung für betriebliche Gebäude durch Förderinstrumente des Bundes.
  • Wohnrechtliche Anpassung zur Erleichterung von Sanierungsmaßnahmen