Energiegemeinschaften
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) können innerhalb eines Gebäudes umgesetzt werden. Die Gründung ist Einmach und erfordert keinen eigenen Rechtsträger.
Erneuerbare-Energiegemeinschaft lokal bilden sich um einen Ortsnetztrafo. Ein Rechtsträgern (Verein, Genossenschaft,..) ist nötig. Der Rabatt auf die Netzgebühren beträgt aktuell 57%.
Erneuerbare-Energiegemeinschaft regional bilden sich um ein Umspannwerk Ein Rechtsträgern (Verein, Genossenschaft,..) ist nötig. Der Rabatt auf die Netzgebühren beträgt aktuell 28%.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sind Umspannwerk übergreifend und können auch die Versorgungsgebiete mehrerer Netzbetreiber umfassen. Da BEGs österreichweit tätig sein können gibts hier keinen Rabatt auf die Netzgebühren.