Leuchtturmprojekt in einem Mehrparteienhaus bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Umsetzung eines Bündels an Maßnahmen bei einer WEG in einem Mehrparteienhaus in der Gemeinde Kallham. Mit dem vorliegenden Leuchtturmprojekt wurde eine Blaupause für Wohnungsgenossenschaften und Wohnbauträger geschaffen um zu zeigen, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energie (Im Bereich Haushaltsstrom UND Raumwärme) auch im MGW bei Eigentümergemeinschaften möglich ist. Gleichermaßen wurde Know How für die Umsetzung geschaffen welches in weiterer Folge Wohnbauträgern und Hausverwaltungen zur Verfügung gestellt wird.
Projektinhalt und Ziele:
Umsetzen einer PV-Anlage in der durch die Größe des Dachs vorgegebenen max. möglichen Größe. Konkret sind das 27 kWp. Nutzung des PV-Stroms in Form einer GEA (für die Eigentümer) bzw. einer EEG (ab 2024) zum Erhöhen der Eigenverbrauchsrate. Die PV-Anlage wird, bedingt durch erhebliche Lieferschwierigkeiten, erst in 2023 mit einer Batterie (22 kWh) ausgestattet und Inselfähig/Notstromfähig ausgeführt.
Umsetzen eines Sektorkopplungsprojekts; Die geplante E-Ladestation wird in 2023 mit mehreren Ladepunkten inkl. Lastmanagement ausgestattet und ebenfalls mit der PV-Anlage gekoppelt um Überschuss-Sonnenstrom für die Ladung verwenden zu können.
Ersatz des 20 Jahre alten Gaskessels durch einen Anschluss an das örtliche Nahwärmenetz ist erfolgt und bereits in Betrieb.
Projektablauf:
Erste Gespräche mit den Wohnungseigentümern wurden bereits 2020 geführt. damals mit dem Ziel nur eine PV-Anlage umsetzen zu wollen. Zur Dimensionierung wurden zum damaligen Zeitpunkt Simulationen anhand der Lastprofile der Eigentümer durchgeführt.
Gespräche mit der Wohnungsgenossenschaft brachten sehr schnell die Entscheidung, dass das Projekt von den Eigentümern selbst durchgeführt werden muss. Unterstützt wurden dabei durch die KEM / den MRM. Die Entscheidung das Dach zur Gänze zu nutzen erfolgte in 2021. Die Umsetzung in 2022. Nach dem Angriff auf die Ukraine und die aufkommende Unsicherheit war schnell klar, dass das Projekt mit einer Batterie und Inselfähigkeit nachgerüstet werden soll. Das ist bis jetzt aufgrund Lieferverzug der Batterie noch nicht umgesetzt.
Die (Überschussstrom-) gesteuerte E-Ladestation wird in 2023 umgesetzt.
Von den 6 Eigentümer:innen im Haus sind 4 als Anteilseigentümer beim PV-Projekt dabei. Die beiden anderen unterstützen das Projekt, wollten jedoch bei der Finanzierung nicht mitmachen. Beim gesamten Projekt wurde jeweils einstimmig entschieden. Das hat das Projekt insgesamt sehr begünstigt.
Betreffend des Betreibers der PV-Anlage wurden einige Überlegungen angestellt. Insgesamt ist es jedenfalls günstig die PV-Anlage als Überschuss-Einspeiser an den Allgemeinstrom-Zähler des Gebäudes anzuschließen. Auch die E-Ladestation wird über den Allgemeinstrom versorgt werden. Diese Entscheidung erfolgte einerseits aus Ressourcengründen und auch aus der Tatsache heraus, dass im E-Verteiler kein freier Steckplatz für einen weiteren Zähler vorhanden war.
Die Verwendung des Allgemeinstrom-Zählers erfordert jedoch, dass der Vertragspartner für die Einspeisung ident mit dem Vertragspartner für den Bezug sein muss, also die WEG.Das Projekt im Namen einer WEG umzusetzen ist rechtlich etwas anspruchsvoller, hat aber den Vorteil der Vorsteuerabzugsberechtigung einer EEG. Hierbei ist aber auch eine Unterstützung durch den Immobilienverwalter nötig.
Montageort der Wechselrichter und der Batterie:
Als idealer Aufstellungsort wurde hierfür der Wäscheraum im Keller identifiziert. Daraus ergeben sich 2 Vorteile:Konstante Temperaturen im Keller begünstigen die Lebensdauer der beiden Wechselrichter.
Die Abwärme der WR wird mittelfristig den Kellerraum leicht erwärmen, was für den Wäscheraum einen Vorteil darstellt.